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Wege zur Therapie
Wer bietet eine ambulante Psychotherapie an?
Es gibt grundsätzlich drei verschiedene Wege, eine ambulante Therapie durchzuführen, und zwar
1. bei einer Beratungsstelle, z.B. Erziehungsberatungsstellen, Psychologische Beratungsdienste,
Psychologische Beratungsstellen für Eltern, Jugendliche und Kinder
2. bei einem oder einem/einer niedergelassenen Psychotherapeuten/in
3. in der Ambulanz einer psychiatrischen oder psychosomatischen Klinik
Alle Therapeuten unterliegen genau wie Ärzte der Schweigepflicht!
Bei akuter Suizidalität können allerdings weitergehende Schritte, das heißt Einweisung in eine Klinik, notwendig sein,
die in der Regel auch eine Unterrichtung der Eltern zur Folge haben.
1. Therapie bei einer Beratungsstelle
Die Adressen bzw. Telefonnummern von Beratungsstellen am Wohnort oder in der Umgebung - beispielsweise
Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie, Psychologische Beratungsstellen - findet man im Telefonbuch oder
im Internet z.B.unter
Bundeskonferenz für Erziehungsberatung
(http://www.bke.de/virtual/ratsuchende/beratungsstellen.html)
Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung
(http://www.dajeb.de/bfonline.htm)
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
(http://www.bzga.de/service/beratungsstellen)
Die Beratungsstellen stehen in verschiedener Trägerschaft - Kommune, Kirche, Land, freie Wohlfahrtsverbände -
und werden über diese Träger finanziert. Das heißt, dass die Therapie für die Hilfesuchenden kostenlos ist und
dass keine Abrechnung über die Krankenkasse erfolgt.
Eine Therapie ist somit in jedem Alter mit und ohne Wissen der Eltern möglich.
für minderjährige Betroffene stellt sich häfig nicht die Frage, ob sie eine Therapie mit oder ohne Wissen
der Eltern beginnen wollen, sondern sie entscheiden sich zwischen einer Therapie ohne Wissen der Eltern und
keiner Therapie!
Bei der Anmeldung sollte man sich aber erkundigen, ob die entsprechende Institution Erfahrungen mit SVV hat. Wer sich
das Telefonat nicht zutraut, sollte einen Freund/in oder eine andere Person seines Vertrauens bitten, dieses zu übernehmen,
weil ihm die Erklärungen leichter fallen dürften. Bei der Anmeldung vorsichtig mit der Angabe von Adresse und (Festnetz-)
Telefonnummer sein. Im Verhinderungsfall des Therapeuten muss das Büro vielleicht den Termin absagen und man kommt zuhause
in Erklärungsnöte. Eine Terminabsage fällt sicherlich nicht unter die Schweigepflicht.
Die Wartezeiten liegen bei Beratungsstellen mittlerweile vielfach bei mehr als einem halben Jahr. In akuten Fällen wie
zum Beispiel bei selbstverletzendem Verhalten, aber auch wenn sich ein Kind oder ein Jugendlicher von sich aus um Hilfe an
eine Beratungsstelle wendet, wird die Therapie in der Regel vorgezogen. Das Erstgespräch findet meist nach wenigen Tagen
bzw. Wochen statt. Man kann eine Person seines Vertrauens mitnehmen, Freund oder Freundin, die beim ersten Gespräch zur
Unterstützung dabei bleibt oder aber in der Nähe wartet.
Leider sind nicht mehr alle Beratungsstellen finanziell und/oder personell in der Lage selber Therapien durchzuführen.
Es finden dann jedoch immer ein oder mehrere Gesprächstermine statt, die bei Bedarf die konkrete Vermittlung einer Therapie
zur Folge haben.
2. Therapie bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten/in
Zur Vermittlung eines Therapieplatzes kann man sich an eine ganze Reihe von Personen oder Institutionen wenden. Handelt es sich bei
dem Betroffenen um ein Kind oder einen Jugendlichen, so muss man nachfragen, ob der Therapeut die Zulassung für Kinder
und Jugendliche, die sogenannte "Kinderziffer" zur Abrechnung hat. Leider kennt sich nicht jeder Therapeut mit Autoaggression aus.
* Soziale Dienste der Jugendämter (in allen Städten vorhanden; Telefonbuch)
* Schulpsychologen
* Psychologische Studentenberatungen
nach dem Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz besteht ein kostenloser Anspruch auf Beratung und Vermittlung
* Hausarzt
* Krankenkassen
* Kassenärztliche Vereinigung (nur in Großstädten; Telefonbuch)
* Ärztliche Beratungsstellen gegen Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch (Telefonbuch)
* Kinderschutzbund (Telefonbuch)
* Kinderschutzambulanz (Telefonbuch)
* Krisenzentren (Telefonbuch, Internet)
* Direkt per Telefon und/oder Internet bei einem Psychologenverband, z.B.:
* Psychologen-Informations-Dienst: 030 - 209 16 63 30, Telefonberatung
* Deutscher Psychotherapeutenverband: 030 - 23 500 90, Psychotherapeutensuche
* Verein Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten: Therapeutenadressen
Zur Durchführung von Therapien berechtigt sind je nach Alter des Betroffenen Kinder- und Jugend-Psychotherapeuten oder
psychologische Psychotherapeuten. Ihre Zuständigkeit wechselt aber nicht strikt mit dem Volljährigkeitsalter von 18 Jahren, sondern es gibt
da gewisse Überschneidungen. Psychiater und Neurologen klären im Bedarfsfall die medizinische Seite der psychischen
Störung bzw. Krankheit ab und sind zur Verschreibung von Medikamenten notwendig, können selber aber keine Therapie
durchführen. Psychiater veranlassen auch die Einweisung in eine Klinik.
Findet die Therapie mit Wissen der Eltern statt und ist die Familie pflichtversichert, ist das Vorgehen
relativ einfach. Man meldet sich beim Therapeuten genauso wie beim Arzt - alleine oder mit den Eltern - zu einem ersten
Termin an. Die Wartezeiten bei niedergelassenen Psychotherapeuten liegen allerdings vielfach zwischen 6 und 12 Monaten.
Auch akute Fälle werden normalerweise nicht vorgezogen, sondern es geht in der Reihefolge der Anmeldung.
Genau wie bei einem Arztbesuch nimmt man die Versicherungs-Chipkarte mit. Die ersten, in der Regel fünf Sitzungen sind die
sogenannten probatorischen Sitzungen. In diesen wird eine Anamnese durchgeführt und abgeklärt, ob eine Therapie notwendig
ist und ob ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Therapeuten und dem Probanten aufgebaut werden kann. Wenn das nicht der
Fall ist, kann man sich einen anderen Therapeuten suchen. Ein Therapeutenwechsel während der Probesitzungen
ist mehrfach möglich. Man sollte Wert darauf legen, dass ein allererstes Gespräch möglichst bald stattfindet, damit bei
einem notwendigen Wechsel nicht erst die volle Wartezeit verstreicht. Vom Therapeuten wird dann eine Kurzzeit- oder
Langzeittherapie beantragt. Der Antrag wird an einen Gutachter weiter gegeben. Wenn dieser eine Therapie empfiehlt, wird
sie von der Krankenkasse in der Regel problemlos bewilligt.
Das Stundenkontingent ist unter anderem vom Alter des Probanten und der Art der Therapie abhängig und kann bis zu 180
Stunden umfassen, und noch bis zu 45 Stunden zusätzlich für Elterngespräche. Nicht rechtzeitig abgesagte Therapiestunden
werden privat in Rechnung gestellt. Das heißt, es wird ein sogenanntes Ausfallhonorar erhoben, das nicht! von der
Krankenkasse übernommen wird. Anders als in der Sprechstunde des Hausarztes kann beim Psychotherapeuten nicht der
nächste Patient nachrücken, da für jeden eine bestimmte Zeit eingeplant ist.
Komplizierter wird das alles, wenn eine Psychotherapie ohne Wissen der Eltern stattfinden soll. Generell können
durch die Eltern pflichtversicherte Jugendliche erst ab dem 15. Lebensjahr alleine zum niedergelassenen Psychotherapeuten
gehen. Grundsätzlich ist auch immer damit zu rechnen, dass sich die Krankenkasse wegen irgendwelcher Formalitäten im
Zusammenhang mit der Therapie an den Versicherungsnehmer, die Eltern, wendet. Daher ist es auf jeden Fall günstiger,
die Eltern von der Therapie zu unterrichten. Hat der Betroffene Angst, sie gleich zu Beginn mit dem selbstverletzenden Verhalten
zu konfrontieren, ist es sicherlich denkbar, ihnen in den Anfängen nur von einem Teil der
Gründe, z.B. von Depressionen, Angstattacken oder Mobbing zu erzählen. Im Laufe der Therapie und mit Unterstützung des Therapeuten
wird es leichter, sich den Eltern zu öffnen.
Schwieriger ist die Situation bei privatversicherten und beihilfeberechtigten Patienten. Eine Therapie ist hier
ohne Wissen der Eltern nicht möglich, da die Antragstellung und Finanzierung immer! über den versicherten Elternteil gehen
muss. Private Krankenkassen übernehmen häfig nicht die Kosten für eine Therapie bei einem Psychologen, sondern nur bei
einem Arzt.
3. Therapie in der Ambulanz einer psychiatrischen oder psychosomatischen Klinik
Im Notfall kann man sich ohne Anmeldung zu einem Erstgespräch an die Ambulanz einer psychiatrischen oder psychosomatischen
Klinik wenden. Man braucht dazu die Versicherungs-Chipkarte, weil die Abrechnung über die Krankenkasse erfolgt. Außerdem
sind bestimmte Zuständigkeiten vorgegeben, wenn Klinik A vom Einzugsgebiet her nicht zuständig ist, wird der Betroffene
an Klinik B weiter verwiesen. Ein Umstand, für den man in einer Notsituation nicht eben Verständnis hat. Trotzdem ist es
die einzige möglichkeit für ein schnelles, ambulantes Therapieangebot!
Im übrigen kann man sich in der Ambulanz einer Klinik zu einer Psychotherapie anmelden ähnlich wie bei jedem anderen
niedergelassenen Psychotherapeuten.
Eine Tagesklinik ist häfig einer Klinik angegliedert. Sie ist eine eigenständige Institution, bildet aber quasi den
Übergang zwischen einer ambulanten und einer stationären Therapie.
Was tun in einer akuten Krise?
Wenn man merkt, dass man in eine akute Krise kommt oder sich darin befindet, möglicherweise selbstmordgefährdet ist, braucht man sofort! Hilfe und kann
nicht auf eine Therapie warten. In solch einer Situation bekommt man kostenlose und meist umgehende Hilfe in den
Krisenzentren oder Krisendiensten der größeren Städte (siehe Telefonbuch oder Internet
http://www.krisen-intervention.de/suizikrs.html)
oder aber man wendet sich an die nächst gelegenen Klinik. Es ist sinnvoll, entsprechende Telefonnummern und Adressen neben dem
Telefon liegen zu haben oder z.B. im Portemonaie mit sich zu tragen.
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