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Verschiedene Tipps und Hilfen

Notfallkoffer und Skillsammlung

Um Selbstverletzungen trotz großen Drucks zu vermeiden, können Skills und der Inhalt eines Notfallkoffers hilfreiche Dienste leisten. Jeder von SVV-Betroffene tut gut daran sich im Vorfeld zu überlegen, welche Dinge und Tätigkeiten geeignet sind, ihn in Stresssituationen abzulenken. Eine Sammlung hilfreicher Tipps ist im RoteLinien-Forum und auf der Homepage zusammengestellt. Welche Skills für einen persönlich geeignet sind, muss man austesten.

 

Wundversorgung und Narbenbehandlung

Wunden sollen auf jeden Fall versorgt werden, wenn notwendig, durch einen Arzt (nach den regulären Sprechstunden in der Notfall-Ambulanz des nächsten Krankenhauses). Nach der Verletzung müssen sie desinfiziert werden. Um sie vor Schmutzeinwirkung oder mechanischen Reizungen zu schützen, ist es gut sie abzudecken und den Verband regelmäßig zu wechseln.
 
Die Wunden sollten, sobald sie geschlossen sind, regelmäßig eingecremt und massiert werden. Unterstützend können Narbenpflaster Verwendung finden. Man sollte die frischen Narben keinen extremen Temperaturen - direkte Sonne, Kälte, Sauna - oder Strahlungen - Solarium - aussetzen. Intensiver Wasserkontakt sollte vermieden werden.
Die Krankenkassen übernehmen grundsätzlich keine kosmetischen Behandlungen oder Operationen. Das bedeutet, dass Narben nur nach rein medizinischer Indikation behandelt werden, zum Beispiel wenn sie ständig schmerzen oder sich an einem Gelenk befinden und die Beweglichkeit einschränken.
 

    Salben

    Zur Narbenbehandlung bzw. -glättung eignen sich diverse fetthaltige Salben: "Contractubex" (apotheken-, aber nicht verschreibungspflichtig, mit ca. 13 €/30 g recht teuer), "Linola Gamma" oder jede andere Fettsalbe, z.B. Panthenol oder Ringelblumensalbe. Die Salben fördern die Durchblutung der Haut und verhindern so, dass frische, nicht zu tiefe Narben mit den darunter liegenden Hautschichten verwachsen. Die Haut wird durch das Eincremen weicher, flacher und heller. Das Eincremen sollte regelmäßig über mehrere Monate erfolgen. Die ersten acht Wochen sind die wichtigsten!, eine Rückbildung von alten Narben ist nicht zu erwarten.
     

    Pflaster und Gele

    Silikon-/Gelpflaster, bzw. Silikongele bewirken eine Temperaturerhöhung und somit eine Erhöhung der Stoffwechselaktivität der Haut. Die Anwendungsdauer der Pflaster sollte 12 Stunden täglich und acht bis zehn Wochen Anwendungsdauer insgesamt nicht unterschreiten. Entsprechende Pflaster werden unter verschiedenen Namen vertrieben, zum Beispiel "Hansaplast Narben Reduktion", "Mepiform", "Dermatix".
    Nachteil: Die Pflaster eignen sich eigentlich nur für einzelne, alleinstehende Narben, sie sind relativ teuer, und sie müssen beim Duschen sorgfältig abgeklebt oder ständig erneuert werden.
     

    Unterspritzung und Laser

    Erhabene, wulstige Narben können mit Kortison vom Arzt unterspritzt werden. Sie werden dadurch flacher und weicher. Einzelne, auffällige und große Narben können mit Laser operiert werden. Je nach Narbengröße und -typ gibt es verschiedenen Lasertechniken. Es ist anzuraten sich vor den genannten Behandlungen vom Arzt über die Risiken und möglichen Nebenwirkungen aufklären lassen.
     

    Kaschieren von Narben

    Camouflage ist ein spezielles, wasserfestes Make up und hilfreich beim Abdecken von Narben.

 

Attest für den Schulsport (auch Schwimmen)

In NRW darf der Hausarzt laut Allgemeiner Schulordnung ein Attest über maximal zwei Monate ausstellen.
Für eine Befreiung, die darüber hinausgeht, ist der Amtsarzt (Gesundheitsamt) zuständig. Eine Begründung enthält das Attest nicht.

 

Betreutes Wohnen

Wenn Jugendliche aus der Familie heraus in eine betreute Wohngemeinschaft wollen

Dem Betreuten Wohnen liegt das Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz (KJHG) zugrunde. Es gelten also bundesweit dieselben Regelungen. Betreutes Wohnen ist gedacht als Schritt zur Verselbständigung des Jugendlichen. Direkte Altersgrenzen gibt es nicht, je nach Entwicklungsstand ist es möglich ab ca. 16 Jahren bis zur Volljährigkeit. Ab 18 Jahren gibt es eine erschwerte Hilfe für junge Volljährige, betreutes Wohnen ist in Ausnahmefällen möglich.

Die Anträge zum betreuten Wohnen nennen sich "Hilfe zur Erziehung". Für unter 18jährige müssen sie immer von den Eltern/Erziehungsberechtigten gestellt werden. Die Eltern werden im Rahmen der "wirtschaftlichen Jugendhilfe" zur Finanzierung herangezogen.

Wenn sich Jugendliche ans Jugendamt wenden, werden diese Gespräche vertraulich behandelt. Minderjährige Jugendliche haben kein Antragsrecht, können folglich einen Antrag fürs betreute Wohnen nicht selber stellen. Wenn von den Jugendlichen betreutes Wohnen gewünscht wird, erfolgt immer ein Beratungsprozess mit den Eltern.

Bei Gefährdung kann der Jugendliche ohne Einwilligung der Eltern aus der Familie heraus genommen werden. Es wird dann ein Familiengericht angerufen.
 

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