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Erläuterungen zum Thema Krankenkassen und Therapie

Generell können pflichtversicherte Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr allein zu einem Therapeuten gehen. Ich halte es allerdings nicht für so gut, eine Therapie auf Dauer heimlich durchzuführen. Das ist dann aber eine Sache, die ein Therapeut mit dem jugendlichen Patienten besprechen und bearbeiten muss. Grundsätzlich sind dann aber die Sitzungen der Patienten strikt von den Elterngesprächen getrennt - so dass jeder seinen geschützten Raum hat und beide Seiten sicher sein können, alles auszusprechen, ohne dass es später weitergetragen wird. Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, Familiensitzungen zu machen, wenn es beide Seiten wünschen.
Die Situation bei volljährigen Patienten ist etwas anders, da es hier insgesamt noch stärker um die Loslösung von den Eltern geht und die Elterngespräche, wenn überhaupt, nur sehr selten und dann auf Wunsch des Patienten statt finden.
 
Schwieriger ist es bei privatversicherten und beihilfeberechtigten Patienten, da die Antragsstellung und Finanzierung immer über den versicherten Elternteil gehen muss. Private Krankenkassen fordern häufig auch eine Behandlung durch einen Arzt, übernehmen nicht die Kosten für eine Therapie bei einem psychologischen Psychotherapeuten. Und was übernommen wird, ist hier auch vom jeweiligen Vertrag mit der Kasse abhängig.
 
Einfacher ist es bei den gesetzlichen Krankenkassen - nach den probatorischen Sitzungen (5-7) und einer Anamneseerhebung kann entweder eine Kurzzeittherapie mit 25 Stunden oder eine Langzeittherapie mit bis 150 Stunden bei Kindern und 180 Stunden bei Jugendlichen (+ 6, 37 bzw. 45 Stunden für Elterngespräche) beantragt werden, was auch meist problemlos nach Gutachterempfehlung bewilligt wird. (Die Stundenangaben gelten für die analytische Kinder- und Jugendlichentherapie - bei der Verhaltenstherapie werden weniger Stunden bewilligt.)
 
Beim unentschuldigten Fehlen in einer Stunde erhebt der Therapeut zumeist ein sogenanntes Ausfallhonorar, was zu Beginn einer Therpapie festgelegt wird. Hier geht es neben verschiedenen inhaltlichen therapeutischen Gründen auch um eine ökonomische Absicherung des Therapeuten, da er ja keine Warteraumpraxis in dem Sinne hat, dass er dann den Nächsten hereinbitten könnte, weshalb er die Stunde auch nicht mit einem anderen Patienten besetzen kann.
 
Ich danke der Psychotherapeutin Frau Antje Schwarz für ihre spontane Hilfe auf meine Anfrage!!

 

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